Das „Baugebiet Nesberg“ in der Stadt Haltern am See kann im Hinblick auf seine Entwicklung einen weiteren Meilenstein verzeichnen.
Die Übernahme in das Liegenschaftskataster ist im August 2024 erfolgt. Die neuen Flurstücke sind gebildet. Die zugehörigen endgültigen Änderungen im Grundbuch stehen noch aus und befinden sich aktuell in der Bearbeitung.
Unser Vermessungsbüro unterstützt Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben und den damit verbundenen vermessungstechnischen Arbeiten wie dem Amtlichen Lageplan zum Bauantrag, der Gebäudeabsteckung oder der gesetzlichen Gebäudeeinmessung.
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler mit eigenem Büro erfüllen wir die uns vom Land NRW übertragenen Aufgaben (Amtliche Vermessung) in Eigenverantwortung gemäß den für unseren Berufszweig geltenden Rechtvorschriften. Hierbei handelt es sich um amtliche Dienstleistungen, die ausschließlich unserem Berufsstand vorbehalten sind.
Darüber hinaus sind wir ÖbVI in der Privatwirtschaft tätig. Hierbei werden vermessungstechnische Leistungen von uns durchgeführt, die außerhalb des amtlichen Vermessungswesens liegen (Ingenieurvermessung).
Zusätzlich sind wir aufgrund unserer langjährigen und umfangreichen Ausbildung und Erfahrung dazu befugt, im Bereich des Bodenmanagement sowie als Sachverständige in Grundstücksangelegenheiten und der Wertermittlung (Gutachten) tätig zu sein.
Sie sind Mediengestalter im Auftrag der Landesregierung und suchen nach weiteren Informationen zur Nutzung des Design-Manuals. Um den Zugang gezielt zu steuern, bitten wir Sie, das neue Design-Manual über Ihre zuständige Kontaktperson in den jeweiligen Ressorts der Landesregierung anzufordern. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Sie stets die aktuellsten und relevanten Informationen erhalten. Alternativ schicken Sie bitte ein Mail an NRWdesign@stk.nrw.de.